Strafanzeige gegen türkischen Präsidenten Erdoğan
1. Anzeige nach §7 und §120 VStGB in Verbindung mit §12 StGB
2. Kurdische Gemeinde Deutschland e.V. und Gesellschaft für bedrohte Völker e.V. sind Mitunterzeichner
3. Hintergrund ist der völkerrechtswidrige Angriff der türkischen Armee auf Afrin
Der in der syrisch-kurdischen Region Afrin geborene deutsche Notarzt Dr. Akram Nasan (66) hat in dieser Woche Strafanzeige gegen den türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdoğan erstattet. Die Anzeige nach §7 und §120 VStGB in Verbindung mit §12 StGB haben auch die Kurdische Gemeinde Deutschland e.V. und die Gesellschaft für bedrohte Völker e.V. (GfbV) unterzeichnet und unterstützt. „Auf Erdoğans Befehl hin überfiel die türkische Armee gemeinsam mit verbündeten Islamisten im März 2018 völkerrechtswidrig meine Heimat Afrin und hält sie seitdem besetzt. Meine Familienangehörigen und Zehntausende meiner Landsleute wurden in die Flucht getrieben. Hunderte Menschen haben bei diesem Überfall ihr Leben verloren“, berichtet der Dr. Nasan in der Strafanzeige.
„Unsere Menschenrechtsorganisation dokumentiert seit 2018 Menschenrechtsverletzungen und Kriegsverbrechen der türkischen Armee, deren Oberbefehlshaber Erdoğan ist“, erklärte GfbV-Nahostexperte Dr. Kamal Sido am heutigen Donnerstag in Göttingen. „Wir fordern den Generalbundesanwalt dringend auf, einen Haftbefehl gegen den mutmaßlichen Kriegsverbrecher Erdoğan zu erlassen. Er hat sich mindestens in zwei Fällen des Völkerrechtsbruchs schuldig gemacht: 2018 beim Angriff auf die syrisch-kurdische Region Afrin und im Jahr darauf beim Einmarsch in die syrisch-kurdische Region Ras Al-Ain.“ In beiden Fällen habe Erdoğans Armee in seinem Auftrag unzählige Kriegsverbrechen begangen. In beiden Fällen habe Erdoğan nach Ansicht des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages und zahlreicher weiterer Fachleute völkerrechtswidrig gehandelt.
Akram Nasan lebt seit 1974 in Deutschland und ist nach wie vor als Arzt tätig. Mit der Internationalen Nothilfe e.V. war er in verschiedenen Krisengebieten im Einsatz, unter anderem half er in Bosnien, Kosovo, Angola, Gaza und dem Westjordanland, Sri Lanka, Georgien, Armenien sowie im irakischen, syrischen und türkischen Teil Kurdistans.
„Dr. Nasan hat selbst viel Not und Elend gesehen. Sein Haus und Ländereien in Afrin haben das türkische Militär und seine islamistischen Söldner beschlagnahmt. Das Grab seiner Mutter, der Dorffriedhof sowie ein Heiligtum wurden geschändet. Nun ruft er die deutsche Justiz an. Generalbundesanwalt Dr. Peter Frank soll aktiv werden, weil die Menschen in Afrin seit 2018 unter der schrecklichen Besatzung leiden“, so Sido. „Diese Besatzung will nicht nur die Menschen vernichten, sondern auch ihre Kultur, Sprache, Geschichte und Religion. Durch eine aggressive Islamisierung versucht Erdoğan aus den kurdisch-sunnitischen Muslimen in Afrin radikale Islamisten zu machen, die ihre yezidischen, alevitischen, christlichen und jüdischen Nachbarn hassen sollen.“
Zugleich zeichnen diese Strafanzeige:
Kurdische Gemeinde Deutschland e.V., Max-Eyth-Str. 8, 35394 Gießen
Gesellschaft für Bedrohte Völker e.V., Geiststraße 7, 37073 Göttingen